Risk Management & Prävention

Das deutsche Strafrecht versteht unter Computersabotage die (Zer)Störung, Beschädigung, die Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung von Daten, einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers (StGB § 303b).

In den Medien wird hierbei immer wieder von hohen Lösegelderpressungen beispielsweise nach Verschlüsselung kompletter Unternehmensdaten durch Cyberkriminelle berichtet. Oft unerwähnt bleibt dabei, dass viele Täter aus dem eigenen Unternehmen selbst kommen.

Erkennen Sie Gefahrenbereiche in Ihrem Unternehmen rechtzeitig und reagieren Sie frühzeitig. Vermeiden Sie hohe Folgekosten!

  • Individuelle Bedarfsanalyse
  • Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Durchführung von Sicherheits-Audits
  • Analyse von Sicherheitsvorfällen
  • Umfangreiche individuelle Schulungen